Wasserqualität & Schadstoffe

Neue Verordnung für bayrisches Trinkwasser

Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Gut: Täglich verbrauchen wir im Schnitt rund 135 Liter davon. Nicht nur zum Trinken, sondern auch zum Kochen, Reinigen oder Waschen. Das ist wohl mit ein Argument, weshalb die Regierungsfraktion in Bayern den Trinkwasserzugang für die kommerzielle Nutzung freigeben will. 

Laut der Augsburger Allgemeinen möchte die bayrische Regierungsfraktion das Tiefengrundwasser für kommerzielle Zwecke freigeben. Das heißt, Hersteller von Babynahrung oder Mineralwasser-Unternehmen dürften das Trinkwasser für ihre eigenen Produkte abschöpfen und verkaufen. Auch Energieerzeugung aus Geothermie soll damit möglich sein. Ebenso dürfen sich dann Stein- und Baustoffindustrie am Trinkwasser bedienen.

Trinkwasser: Kein Vorrang mehr für Bevölkerung

Wasserrechte und Fördermengen sollen bei dieser Entscheidung zumindest nicht verhandelbar sein, sondern werden streng vorgegeben. Die Verordnung umfasst drei Änderungen in der bisherigen Regelung.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu: (…) „Die Versorgung der Bevölkerung würde nicht mehr Vorrang genießen und Vorbehaltsgebiete für Trinkwasservorkommen würden entfallen. Obendrein wollen die beiden Regierungsfraktionen Schutzvorschriften für Wasserschutzgebiete und beim Abbau von Rohstoffen einschränken, abschwächen oder ganz streichen.“ (…)

Noch letztes Jahr klang das anders, die Staatsregierung wollte sich nachhaltiger ausrichten. Gerade im Hinblick auf das Trinkwasser: Das bodennahe Trinkwasser ist häufig verunreinigt durch Pestizide, außerdem sinken die Trinkwasserbestände durch den Klimawandel. Die Änderung umfasst außerdem die Aufhebung mehrerer Trinkwasserschutzgebiete. Dabei benötigen wir unsere teils jahrtausendealten Trinkwasservorräte dringend: Nicht nur für uns, auch für künftige Generationen.

Preise für Trinkwasser werden steigen

Die neue Verordnung hätte also zur Folge, dass das Trinkwasser durch die kommerzielle Nutzung von Unternehmen nicht mehr überall regional verfügbar wäre. Damit steigt neben den Wasserkosten für die Verbraucher auch die Abhängigkeit von zentralen Versorgern. Es kommt von oben einfach nicht mehr genug Wasser bzw. Regen oder Schnee nach, was unten im Boden entnommen wird. Gleichzeitig steigt der Wasserbedarf durch heiße Sommer.

Bayern, Hessen und Thüringen erheben kein Wasserentnahmegeld. Daher dürfen sich Mineralwasserhersteller, Landwirte oder Privatunternehmen kostenfrei am Grundwasser bedienen und es für Ihre Zwecke nutzen.

Es gab bereits lokale Proteste, wenn Getränkehersteller das Trinkwasser einer Region abschöpfen und verkaufen. Am bekanntesten ist hier wohl der Fall Néstle. Durch die regionale Wasserabschöpfung leidet die Bevölkerung vor Ort unter Wasserknappheit. Hierzulande kaufte Edeka die Siegsdorfer Petrusquelle von der Staatlichen Mineralbrunnen AG ab, Aldi Nord übernahm Altmühltaler als Produzent.

Mehr Nachhaltigkeit durch Osmoseanlage

Wer in eine Osmoseanlage investiert, kann so gut wie jedes Wasser für sich nutzbar machen. Durch die Umkehrosmose werden Schadstoffe aller Art herausgefiltert, sogar kleinste Partikel, Medikamentenrückstände und wasserlösliche Stoffe wie Nitrat. Damit kann sogar Regenwasser als Trinkwasser dienen. Das geriet zuletzt in die Kritik, da es stark mit Umweltgiften belastet ist.

Osmoseanlagen können Sie sogar mobil nutzen: Mit den Auftisch-Anlagen von smardy blue gehen Sie auch im Urlaub kein Risiko ein und können jederzeit über Trinkwasser verfügen.